Pensionen

Sanfter, aber konsequenter Umbau des Pensionssystems nach skandinavischem Vorbild

Um das staatliche Pensionssystem nachhaltig abzusichern, muss sich das Pensionsalter laufend an die Lebenserwartung anpassen.

Die Erwerbsquote in Österreich ist vor allem in höheren Altersgruppen im internationalen Vergleich noch immer sehr niedrig. Der Arbeitsmarktexperte Josef Zweimüller (2012) weist auf das Problem der Frühpensionierung hin. In Österreich wird vergleichsweise wenig Energie darauf verwendet, Strategien zur Erhöhung der Beschäftigung zu entwickeln.

Vielmehr werden den Menschen von der Politik und der Gesetzgebung allerlei Anreize geboten, möglichst früh aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Nicht zuletzt mit dem Argument, auf diese Weise Jobs für die Jungen zu schaffen. Die OECD hat den Mythos „Frühpensionen schaffen Arbeitsplätze für Junge“ erst unlängst empirisch widerlegt, und davor gewarnt, in Krisenzeiten zu diesem Modell zurückzukehren (OECD, 2013). Des Weiteren wurde diese in Österreich gängige Praxis als „kostspieliger, politischer Fehler“ bezeichnet. Junge Arbeitskräfte können eben nicht als Substitut für ältere Arbeitnehmer gesehen werden.

Selbst eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit (BMASK) zeigt, dass trotz der Reformen das Pensionsantrittsalter in Österreich stagniert: „Das Pensionszugangsalter aller Altersgruppen ist in den vergangenen zehn Jahren trotz der Beschäftigungserfolge bei den 55- bis 64-Jährigen nicht angestiegen. Das ist in erster Linie auf vermehrte Neuzuerkennungen von Invaliditätspensionen bei jüngeren (unter 50-jährigen) Personen zurückzuführen. Diese haben die positive Entwicklung bei den 55 bis 64-Jährigen konterkariert und nahezu vollständig neutralisiert.“ Invaliditätspensionen sind ein wichtiger Baustein des österreichischen Sozialsystems, dürfen aber nicht als Mittel zum vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand missbraucht werden. Die Abschaffung der vorübergehenden Invaliditätspension 2012 war auch ein Schritt in die richtige Richtung. Zusätzliche Reformschritte im Sinne von strengen Kontrollen und einer Re-Integration dieses Personenkreises in den Arbeitsmarkt sind jedoch vonnöten.

 

  • Pensionsalter an Lebenserwartung anpassen

Das öffentliche Pensionssystem wird bei unverändert frühem Pensionsantritt in erster Linie durch die höhere Lebenserwartung über Gebühr belastet. Ohne die Anpassung des Pensionsalters an diese Gegebenheiten wird unser Sozialstaat kaum finanzierbar bleiben.

Viel wurde und wird über Reformen geredet, wenig davon kommt je zur Umsetzung. Die starke Wählergruppe der Pensionisten hat ein überschaubares Bedürfnis nach Veränderung, während die jüngeren Jahrgänge eigentlich vitales Interesse an einem Umbau des österreichischen Rentenmodells haben müssten. Etwa an einer Koppelung des Pensionsantrittsalters an die steigende Lebenserwartung, wie das Schweden seit der Reform bereits tut. Die Hauptpunkte dieser Reform waren die Anpassung der Pension an das Lebenseinkommen, das Antrittsalter kann frei zwischen 61 und 67 gewählt werden. Die Pensionszahlung ist abhängig von der erwarteten Bezugsdauer – je länger man arbeitet und einzahlt, desto höher. Mit dem Resultat, dass ein Schwede im Schnitt mit 66 Jahren in Pension geht, eine Schwedin mit 63,6 Jahren. Ein Österreicher geht mit 58,9 Jahren in Rente, eine Österreicherin mit 57,5 Jahren.

Mit diesem System gilt Schweden als Role Model in Sachen Pensionsreform. Die Schweden wollen ihren Status offensichtlich festigen, es werden bereits die nächsten Reformschritte vorbereitet, allen voran die Anhebung des Korridors auf 63 bis 69 Jahre, ohne den viel zitierten Vertrauensschutz zu bemühen.

 

  • Abschaffung des offiziellen Pensionsantrittsalters

In Schweden gibt es de facto kein offizielles Pensionsantrittsalter mehr. Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, kann das tun, allerdings nur mit massiven Abschlägen auf die zu erwartende Pension. Wer hingegen länger arbeitet, darf sich auch über eine höhere Rente freuen. Entscheidend ist naturgemäß die Schaffung eines Arbeitsmarktes für Ältere, andernfalls wird die Pension nur gegen die Altersarbeitslosigkeit getauscht. Voraussetzung dafür sind niedrigere Arbeitskosten (Lohnnebenkosten) für die über 50-Jährigen sowie eine Lockerung des Kündigungsschutzes. Nur so werden arbeitslos gewordene Menschen über 50 auch Aussicht auf Beschäftigung haben. Rigider Kündigungsschutz klingt zwar gut, ist aber nichts wert, wenn man keinen Job hat oder bekommt. Im Gegenteil: Der gut gemeinte Schutz wird zu einer unüberwindbaren Hürde für ältere Arbeitnehmer, die nach Beschäftigung suchen.

 

  • Ein einheitliches Pensionssystem

Ein einheitliches Pensionssystem ist schon deshalb sinnvoll, weil die alte Regel „Niedriger Beamtenlohn im Tausch gegen Sicherheit und hohe Pension“ nicht mehr gilt. Immerhin verdienen laut der integrierten Lohn- und Einkommensteuerstatistik Beamte in den ersten neun Einkommensdezilen mehr als Beschäftigte in der freien Wirtschaft. Lediglich die am besten verdienenden zehn Prozent verdienen in der Privatwirtschaft mehr als im öffentlichen Dienst. In den Jahren 1998 bis 2009 (aktuellere Vergleiche sind noch nicht verfügbar) hat keine Berufsgruppe so starke Lohnerhöhungen für sich herausholen können wie die unkündbaren Angestellten der Republik Österreich. Das behauptet nicht nur die Statistik Austria, sondern auch der Rechnungshof (2010) in seinem Einkommensbericht 2010. Während die Bruttogehälter der Arbeitnehmer von 1998 bis 2009 inflationsbereinigt um 3,5 % stiegen, erhöhten sich die Löhne für die Beamten im selben Zeitraum um 26 %. Auch bei den Gehaltshöhen müssen sich pragmatisierte Staatsbedienstete keineswegs verstecken. Sie brachten es 2009 auf ein Durchschnittsgehalt von 51.228 Euro brutto im Jahr. Angestellte schafften im Schnitt 34.146 Euro brutto, Arbeiter gerade einmal 18.318 Euro. Womit gut abgesicherte Beamte heutzutage fast dreimal so viel verdienen wie jederzeit kündbare Arbeiter und 1,5-mal so viel wie Angestellte. Der hohe Akademikeranteil ist ein Teil der Erklärung, aber kein hinreichender.

Die durchschnittliche Höhe des Ruhegenusses ehemaliger Beamter liegt bei 2.651 Euro brutto im Monat, jene im ASVG-Bereich (Alterspension) liegt bei 1.150 Euro brutto (Statistik Austria).

Ein einheitliches Pensionssystem ist eine willkommene Gelegenheit, die bestehende Ungleichbehandlung von Beamten und den sonstigen Pensionsbeziehern auszuschalten. So gilt zum Beispiel die Zuverdienstgrenze für Frühpensionisten nicht für Beamtenpensionen. Personen im Staatsdienst können im vorzeitigen Ruhestand Pension beziehen und zusätzlich einer anderen Arbeit nachgehen.

 

  • Pensionsalter der Frauen auf jenes der Männer anheben 

Das niedrigere Pensionsantrittsalter von Frauen fördert nicht nur die versteckte Arbeitslosigkeit, es ist auch weder gesellschafts- noch wirtschaftspolitisch zu rechtfertigen. In Vergleichsländern wie Deutschland und Schweden ist diese Angleichung bereits erfolgt. Österreich ist EU-weit eines der letzten Länder, die diese Reform noch nicht umgesetzt haben. Eine Differenz des Antrittsalters von fünf Jahren zwischen Männern und Frauen ist europäischer Höchstwert und nur noch in einer Handvoll EU-Ländern zu finden.

Eine Angleichung des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer fordert auch die EU-Kommission (2013) in ihren Empfehlungen des Rates an Österreich: „Die projizierten mittel- und langfristigen Ausgaben für Pensionen und Gesundheit stellen ein Risiko für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dar. Die vor Kurzem durchgeführten Reformen in der Altersversorgung dürften die Risiken für die Tragfähigkeit des Systems zum Teil reduzieren […]. Eine beschleunigte Harmonisierung des Pensionsalters von Frauen und Männern und die Koppelung des gesetzlichen Pensionsalters an die gestiegene Lebenserwartung fehlen nach wie vor.“

 

  • Den Vertrauensschutz aufheben

Der Vertrauensschutz wird von der Politik gerne als Begründung dafür angeführt, notwendige Reformen im Pensionssystem immer wieder aufschieben zu müssen. Die etwas in die Jahre gekommene Begründung des Verfassungsgerichtshofes, die den Vertrauensschutz rechtfertigt, ist kaum noch nachvollziehbar. Für andere Personengruppen (wie Studenten) gilt dieser Vertrauensschutz nicht, können doch Studiengebühren ohne Probleme von Jahr zu Jahr geändert

 

[Dies ist ein Auszug unserer Publikation: “Österreich, Land der versteckten Arbeitslosigkeit”. Für die gesamte Publikation bitte hier klicken]

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