Bildungskarenz: Ich bin dann mal weg!
- 14.03.2024
- Lesezeit ca. 3 min
VI. Die Zukunft: Unsere Empfehlungen
Es gab mehrere Reformen der Bildungskarenz, doch diese hatten meist das Ziel (oder zumindest den Effekt), dass der Zugang einfacher wurde. Jetzt müsste es in die andere Richtung gehen. Sollte die Maßnahme nicht abgeschafft und Weiterbildung generell neu organisiert werden, ist zumindest eine grundlegende Überarbeitung erforderlich.
- Die Anforderungen an die Art, Dauer und Nachvollziehbarkeit der Weiterbildung sind anzuheben. Im Unterschied zu bisher sollte es künftig Bedingung sein, dass die Arbeitsmarktkompetenzen des Beziehers zumindest ergänzt oder erweitert werden. Wichtig ist auch, dass dies in Form einer Zertifizierung oder irgendeiner schriftlich festgehaltenen Aufwands- und Leistungserfassung nachgewiesen wird.
- Unternehmen müssen für einen Teil der Kosten der Bildungskarenz selbst aufkommen. Wenn die Weiterbildung im Sinne des Unternehmens ist, müsste der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten übernehmen. Damit ließe sich automatisch verhindern, dass die Bildungskarenz als innerbetriebliche Sparmaßnahme oder als Auszeit auf Kosten der Allgemeinheit genützt wird.
- Die Bildungskarenz sollte sich wieder auf die eigentlichen, nie erreichten Ziele konzentrieren. In den Genuss der Maßnahme sollten vor allem jene mit niedriger Ausbildung kommen, die in höher qualifizierte Branchen wechseln wollen. Wenn nicht mehr praktisch jeder Antrag genehmigt wird, senkt das nicht nur die Kosten, sondern erhöht auch das Ansehen dieser bildungspolitischen Maßnahme. Es würden sich dann wohl hauptsächlich Menschen bewerben, die wirklich vorhaben, etwas beruflich Sinnvolles mit dieser Auszeit anzufangen.
- Auch administrative Änderungen sind zielführend. Während jetzt zwar die Datenerfassung bundesweit einheitlich geregelt ist und Kontrollabgleiche mit den Daten des Dachverbands der Sozialversicherungsträger bezüglich der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld und etwaiger Nebeneinkommen möglich sind, liegt die administrative Verantwortung weiterhin bei den AMS-Landesstellen. Durch eine zentrale Organisation, insbesondere ein eigenes, alle wesentlichen Anforderungen und Rechte beinhaltendes Antragsformular, könnte eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleistet werden.
- Zusätzlich könnten durch eine bundesweit einheitliche Datenbasis valide quantitative Analysen durchgeführt werden. Langfristig sollte die Möglichkeit einer Verknüpfung mit weiteren Mikrodaten eingerichtet werden, um die Weiterbildungsmaßnahmen bestmöglich zu evaluieren.
An und für sich ist die Bildungskarenz eine gute Idee. Wichtig wäre aber, den Fokus wieder auf die ursprünglichen Ziele und die richtigen Zielgruppen zu legen.
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