Bildungskarenz: Ich bin dann mal weg!
- 14.03.2024
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IV. Bildungsteilzeit: Ganz ähnlich, aber nicht so beliebt
Seit 2013 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, für Schulungsmaßnahmen nur teilweise aus dem Arbeitsprozess auszusteigen. Die Bildungsteilzeit erlaubt eine Reduktion der Wochenstunden im Job um mindestens 25 und höchstens 50 Prozent. Das Dienstverhältnis bleibt also bestehen, die Personen beziehen weiterhin ein regelmäßiges, wenn auch reduziertes Einkommen. Zusätzlich gibt es vom AMS ein Bildungsteilzeitgeld, dessen Höhe zwar von der Zahl der reduzierten Stunden, nicht aber vom regulären Einkommen abhängt. Derzeit bezahlt das AMS für jede Stunde verminderter Arbeitszeit einen Fixbetrag von einem Euro. Der Wechsel zwischen Bildungskarenz und -teilzeit ist einmalig möglich.
Die meisten Voraussetzungen für die Gewährung einer Bildungsteilzeit orientieren sich an der Bildungskarenz. Allerdings muss die Bildungsteilzeit mindestens vier Monate dauern, kann dafür aber auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt werden. Sowohl das Aufteilen als auch die Wiederbeantragung ist genauso möglich wie bei der Karenz.
Die Bildungsteilzeit ist nicht annähernd so beliebt wie die Bildungskarenz. Die Zahl der Bezieher lag zuletzt bei rund 4.500 Personen (siehe Abb. 6). Auch die jährlichen Zuwachsraten sind deutlich niedriger. Vergleicht man das zweite Quartal 2023 mit jenem von 2020, gab es ein Plus von zehn Prozent.
Entsprechend geringer sind auch die Aufwendungen der öffentlichen Hand. Sie lagen 2023 – wieder exklusive Sozialversicherungsbeiträge – bei 20 Millionen Euro. Berücksichtigt man die Beiträge bei 28,4 Millionen Euro.
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