Die EU will die Lohnschere zwischen Männern und Frauen schließen und drückt dabei der Privatwirtschaft das Gehaltsschema des Beamtenapparats auf.
Eines der größten Probleme im öffentlichen Dienst ist die Art der Entlohnung. Der leistungsscheue Kollege verdient genauso viel wie die fleißige Kollegin, was meist dazu führt, dass sich am Ende niemand mehr anstrengt. An dieser Art der Gleichmacherei sind sozialistische Imperien zugrunde gegangen, so gut wie jeder Beschäftigte in der Privatwirtschaft hält ein derartiges Entlohnungsschema für absurd. Doch genau dieses Modell drückt die EU nun allen Unternehmen aufs Auge.
Das glauben Sie nicht? Dann werfen Sie doch einmal einen Blick in die Entgelttransparenzrichtlinie, die bis zum 7. Juni 2026 in Österreich umgesetzt werden muss. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, die Gehälter ihrer Beschäftigten offenzulegen. Das alles mit dem Ziel, den Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen auf maximal fünf Prozent zu reduzieren. Das soll mit einer Reihe von Eingriffen in die Vertragsfreiheit sichergestellt werden: Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht mehr fragen, was sie bisher verdient haben. Den Bewerbern hingegen muss offengelegt werden, was die künftigen Kollegen verdienen.
Wer mit einem Konkurrenzangebot in der Tasche mehr Gehalt herausverhandelt, macht sich nach der neuen Logik der Diskriminierung verdächtig. Scheidet jemand aus dem Unternehmen aus, darf die neu einzustellende Kraft nicht weniger verdienen als die Vorgängerin. Es sei denn, der Arbeitgeber kann dem Arbeitsgericht schlüssig erklären, warum der Job jetzt weniger wert sein soll. Dürfte nicht ganz einfach werden.
Was das in der Praxis bedeutet, liegt auf der Hand: Unternehmen müssen künftig ihre Vergütungssysteme bis ins kleinste Detail definieren, Vergleichsgruppen bilden, jeden Gehaltsunterschied akribisch dokumentieren und rechtfertigen, regelmäßig öffentlich berichten und das alles unter umgekehrter Beweislast. Wer als Arbeitgeber einen Gehaltsunterschied nicht lückenlos begründen kann, gilt als diskriminierend. Unschuldsvermutung? Abgeschafft.
Besonders interessant wird es für Konzerne, die in mehreren Ländern tätig sind. Legt die Konzernmutter oder eine zentrale Personalstelle das Vergütungsschema für mehrere Gesellschaften fest, gelten dieselben Regeln über Ländergrenzen hinweg. Eine Controllerin in der Bukarester Schwestergesellschaft wäre also dem Controller in der Wiener Konzernzentrale gleichzustellen. Die Unternehmen werden individuelle Leistungsanreize streichen. Nicht, weil das vernünftig wäre, sondern weil sie nicht vor Gericht landen wollen.
Diesen bürokratischen Irrsinn hat das EU‑Parlament abgesegnet. Von österreichischer Seite haben die Abgeordneten von SPÖ, Grünen und Neos zugestimmt, jene der FPÖ und der ÖVP waren dagegen, nur Othmar Karas war dafür. Wir wären aber nicht in Österreich, würde das in Brüssel erfundene Problem nicht im Inland weiter verschärft.
Im österreichischen Gesetzesentwurf ist eine Mindeststrafe für Vergehen vorgesehen, die Rede ist von bis zu 50.000 Euro pro Fall. Die Verfahrenskosten hat das beklagte Unternehmen zu tragen, unabhängig vom Ausgang. Jede Klage kann also völlig risikolos eingebracht werden, der Arbeiterkammer und dem ÖGB soll Parteienstatus eingeräumt werden, womit sie jeden Bescheid anfechten können.
Wie werden die Unternehmen reagieren? Sie werden Jobprofile glätten, Gehaltsstrukturen vereinheitlichen und individuelle Leistungsanreize streichen. Nicht, weil das vernünftig wäre, sondern weil sie nicht vor Gericht landen wollen. Der Verkäufer, der 30 Prozent mehr Umsatz macht als seine Kollegin, verdient dann also nahezu gleich viel. Aber auch umgekehrt: Die Spezialistin, die man dringend braucht, bekommt nicht mehr als der Kollege, den man leicht ersetzen kann. Wohlstandszersetzende Gleichmacherei.
Die egalitären Schweden haben das erkannt, sie pochen auf eine Überarbeitung der völlig überzogenen Richtlinie. Österreich sollte sich dem anschließen. Wir leben schließlich in einem Land, in dem der vergleichbare Gender Pay Gap bei rund sechs Prozent liegt. Österreich ist also schon dort, wo die EU hinwill. Was auch daran liegt, dass 98 Prozent der Beschäftigten kollektivvertraglich abgesichert und damit vor Lohndiskriminierung geschützt sind. Die EU treibt also heimische Unternehmen mit einem bürokratischen Mammutaufwand auf ein Ziel zu, das sie längst erreicht haben. Wer beim nächsten Mal Lohntransparenz hört, weiß aber zumindest, was gemeint ist: Weniger Markt, mehr Amt. Weniger Leistung, mehr Formular. Sehr viel mehr Aufwand für sehr wenig Nutzen.
(erstmals erschienen am 11.04.2025 in “Die Presse”)
„Es gibt schlichtweg keine Autorität, die festlegen sollte, welche Rechenleistung gerechtfertigt ist und welche nicht.” – Jan Kluge
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