Ein Finanzminister enttäuscht dann, wenn man Erwartungen an ihn hat. Und diese Regierung hat viele Hoffnungen geweckt: Das Einkommensteuergesetz soll deutlich einfacher werden, das geltende Regelwerk „in den Mistkübel“ geworfen werden.
Neben der „größten Steuerentlastung“ für Familien sollte es auch noch spürbare Steuersenkungen für alle geben, eine „Umverteilung vom Staat zu den Bürgern“. Was jetzt aber bei der Regierungsklausur in Mauerbach verkündet wurde, strotzt nicht gerade vor Ambition.
Zwar werden Geringverdiener ab 2020 leicht entlastet und ein paar Vereinfachungen für Kleinunternehmen eingeführt. Das sind kleine positive Schritte, die zusammen mit einer noch nebulosen Ökologisierung eine Milliarde Euro bringen sollen. Doch die avisierten Steuersenkungen ab 2021 in Höhe von 3,5 Milliarden Euro sind zu wenig. Sie werden nicht reichen, um Mittel sowohl für eine signifikante Senkung der Lohn- und Einkommensteuer als auch für die „Attraktivierung des Wirtschaftsstandorts“ übrig zu haben. Es sollte Priorität haben, die Differenz zwischen Nettolöhnen und Arbeitskosten zu senken. Die kolportierte Senkung der ersten drei Lohnsteuer-Tarifstufen von 25, 35, 42 auf 20, 30 und 40 Prozent kostet allerdings schon rund 3,5 Milliarden Euro, dann bleibt für die Senkung der Körperschaft- oder Kapitalertragsteuern kein Spielraum.
Immerhin gibt es das positive Signal, es nicht mit dem vielfach erprobten Taschenspielertrick österreichischer Finanzminister zu versuchen und moderate Steuersenkungen einfach mit neuen Abgaben an anderer Stelle zu finanzieren. Aber Superlative hat sich diese Reform noch nicht verdient, gerade angesichts sprudelnder Steuereinnahmen. Mit der kalten Progression – der automatischen Steuererhöhung, die dadurch entsteht, dass das Steuersystem im Gegensatz zu den Löhnen nicht an die allgemeine Teuerung angepasst wird – haben sich die Steuerzahler die Reform schon großteils selbst vorfinanziert. 5,7 Milliarden Euro an Mehrbelastungen wird sie den Bürgern bis 2021 aufgebürdet haben. Immerhin spricht der Finanzminister davon, sie 2023 abzuschaffen. Diese Erwartung darf man als Steuerzahler angesichts einer hohen Abgabenquote auch haben. Sie sollte nicht enttäuscht werden.
Dénes Kucsera in der “Kleine Zeitung”, 12.01.2019
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