Wie die neue Regierung das Budget in den Griff bekommt
Österreichs Staatshaushalt ist seit über 30 Jahren im Minus. Dabei zeigt Schweden vor, wie ein Plus gelingen kann: Mit einer Ausgabenbremse.
Jene beiden Parteien, die dieser Tage über ein neues Regierungsprogramm verhandeln, dürften es schon gemerkt haben: Ein ausgeglichenes Budget zu erreichen ist schwierig, von einem Überschuss erst gar nicht zu reden. Dabei stellt die OECD Österreich für das Jahr 2019 offenbar aufgrund der guten Konjunktur ein minimales Budget-Plus von 0,1 Prozent des BIP in Aussicht. Ob es dazu wirklich kommt, ist aber alles andere als sicher. Denn die Begehrlichkeiten zahlreicher Interessengruppen sind groß.
Was also tun, um das Wahlkampfversprechen einzulösen, dass der Staat künftig mit weniger Geld auskommen werde? Das nicht eben als neoliberal bekannte Schweden zeigt vor, wie es gehen könnte: Nämlich mit einer Ausgabenbremse, die einen klaren Rahmen vorgibt. Dass es nicht fehlende Einnahmen sind, die praktisch Jahr für Jahr ein Budgetdefizit zur Folge haben, zeigt etwa diese Grafik:
Nur vier der 28 EU-Länder haben, gemessen am BIP, noch höhere Staatsausgaben als Österreich. Auch konnte der Finanzminister in den vergangenen Jahren einen Einnahmenrekord nach dem anderen verzeichnen.
Ausgabenbremse in Schweden als Vorbild
In Schweden gilt seit 2007 sowohl für den Bund als auch das Pensionssystem ein Überschussziel von einem Prozent des BIP, welches über einen Konjunkturzyklus hinweg erreicht werden muss. Der Staat kann in Krisensituationen mit höheren Ausgaben gegensteuern, muss dies aber in Zeiten guter Konjunktur mit Überschüssen ausgleichen.
Zusätzlich gilt eine Ausgabenbremse, die dann die einzelnen Ministerien betrifft.
Umgelegt auf Österreich sollte die Beschränkung der Ausgaben wie folgt aussehen: Ein Haushaltsplan teilt für die kommenden fünf Jahre die öffentlichen Gelder, je nach Bedarf, den Ressorts zu. Dieser Haushaltsplan definiert die maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für diesen Zeitraum. Das Wachstum der gesamten Ausgaben darf dabei die Inflation nicht übersteigen.
Verankerung in der Verfassung
Wie die Gelder zwischen den Ressorts genau verteilt werden, ist natürlich eine politische Entscheidung. Überschreitet ein Ministerium seinen Haushaltsrahmen, ist das Budget für die folgenden Jahre so anzupassen, dass die Ausgaben innerhalb von fünf Jahren wieder den Zielwert erreichen. Das Ministerium entscheidet selbst, wo gekürzt werden soll. Die eingangs beschriebene Ausgabenbremse für das Gesamtbudget soll am besten in der Verfassung verankert werden. Das erschwert Verstöße; Deutschland und die Schweiz haben mit ähnlichen Verfassungsbestimmungen gute Erfahrungen gemacht.
Das letzte Mal, dass der Bund (ohne Länder und Gemeinden) einen Budgetüberschuss vorweisen konnte, war 1962. Insgesamt hat der Staat zumindest seit 1976 keinen Überschuss mehr erwirtschaftet und war seither jedes Jahr im Minus. Es ist Zeit, daraus die Lehren zu ziehen und sich von erfolgreicheren Ländern etwas abzuschauen.
- Autor: Agenda Austria
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- Themen: Ausgabenbremse
- Datum: 29. November 2017