Spenden

Die Agenda Austria ist der erste von Staat, Parteien, Kammern und Interessenverbänden unabhängige Thinktank Österreichs.
Wir von der Agenda Austria glauben, dass Freiheit und Eigenverantwortung die wichtigsten Bausteine für eine florierende Gesellschaft sind. Wir wissen, dass es uns in Österreich gut geht, aber dass wir noch vieles besser machen können. Wir nehmen kein Geld von Staat, Parteien, Kammern oder freien Interessenverbänden – das gibt uns die Möglichkeit, frei und ohne Auftrag neue Wege für mehr Wohlstand und Sicherheit in Österreich zu suchen.
Unser Ziel ist es, dass unsere Ideen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft diskutiert und aufgegriffen werden und wir so einen konkreten Beitrag für eine bessere Zukunft der Menschen in Österreich leisten.
Diese Unabhängigkeit, die in den Statuten der Agenda Austria festgeschrieben ist, schließt eine inhaltliche Einflussnahme ausdrücklich aus. Keiner unserer fördernden Mitglieder erreicht einen höheren Anteil am Gesamtbudget als zehn Prozent.
Dennoch haben wir Kosten und sind somit auf freiwillige Spenden angewiesen.
„Wir werden von den Arbeitnehmerorganisationen gerne abwertend als ,Lobby-Verein‘ bezeichnet. Dabei lobbyieren wir ja tatsächlich. Aber nicht für Partikularinteressen der Industrie, sondern für alle leistungsorientierten Bürger in diesem Land, die dafür sorgen, dass es Geld zu verteilen gibt. Um jene mit nach oben zu nehmen, die wollen, aber nicht (mehr) können.“
Dr. Franz Schellhorn (Direktor)
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Spendenabsetzbarkeit
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Seit 2018 wird es für Sie leichter, Ihre Spende abzusetzen. Die Steuerreform hat die Bedingungen für die Spendenabsetzbarkeit geändert. Wollen Sie ab 2017 getätigte Spenden steuerlich absetzen, müssen wir diese bis Februar des Folgejahres (erstmalig 02.2018) an das Finanzamt melden. Gemäß Steuergesetz benötigen wir dafür Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum. Die Daten werden datenschutzgerecht verschlüsselt und sind nur beim zuständigen Finanzamt für Zwecke der Einkommenssteuer lesbar. Nutzen Sie dieses Service für die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spenden gemäß § 18 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988) und holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück. Hinweis: Gemäß Steuergesetz ist Ihre Spende ab 2017 nur bei Bekanntgabe Ihres Geburtsdatums absetzbar.