Die bestehenden Lehrerdienstrechte sollten so rasch wie möglich auslaufen. Und zwar sowohl die alten, für Bundes- und Landeslehrer getrennten, als auch das neue, gemeinsame Lehrerdienstrecht.
Ein neues Dienstrecht auf der Basis einer modernen Arbeitsplatzbeschreibung für Lehrer ist zu entwickeln und einzuführen: für alle neu eintretenden Lehrer unmittelbar nach Inkrafttreten; Die aktiven Lehrer sind sukzessive ebenfalls in das neue Dienstrecht überzuführen. Ein Nebeneinander von verschiedenen Dienstrechten blockiert eine Weiterentwicklung des österreichischen Schulwesens auf Jahrzehnte hinaus. Bezüglich des Gehaltsschemas kann ab einem bestimmten Lebensalter ein Vertrauensschutz gelten, die Arbeits- und Freizeitregelungen sowie die Weiterbildungsverpflichtungen sind nach einer Übergangszeit jedenfalls umzustellen.
Auswahlverfahren und Eignungstests für Lehrer sind vor oder am Anfang der Ausbildung bundeseinheitlich durchzuführen. Das kann nicht der Autonomie der Universitäten oder Pädagogischen Hochschulen überlassen werden. Ein mehrstufiges Auswahlverfahren muss sicherstellen, dass nur die geeignetsten und motiviertesten Bewerber den Beruf des Lehrers ergreifen.
Das Ende des Stundenzählens: Die Definition der Lehrerarbeit über die Anzahl der Unterrichtsstunden ist durch ein Jahresarbeitszeitmodell zu ersetzen. Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung soll je nach Schultyp, Fächer, weiterer Aufgaben am Schulstandort und der Karriereentwicklung von der Schulleitung und in Abstimmung mit den anderen Lehrern festgelegt werden.
Arbeitsplatz Schule: Ein modernes Arbeitszeitmodell bedingt eine explizite Anwesenheitsverpflichtung am Schulstandort – wie in jedem modernen Dienstleistungsbetrieb; diese tritt im Gleichschritt mit der Schaffung angemessener Arbeitsplätze an der Schule in Kraft. Eine moderne Schulorganisation mit hoher Autonomie erfordert neben der reinen Unterrichtstätigkeit auch den Einsatz für Lernbetreuung, Vorbereitungen im Team, Schulentwicklungsarbeit und Elterngespräche. Dies setzt eine ganztägige Anwesenheit der Lehrer am Schulstandort voraus.
Einführung einer verpflichtenden kontinuierlichen Weiterbildung/Professionalisierung in Abstimmung mit der Schulleitung und der Kollegenschaft. Nach individuellen Zielen und dem Bedarf des Schulstandortes ist ein Weiterbildungskonzept zu erstellen. Die Fortbildung hat einen jährlichen Mindestumfang und soll in der Regel außerhalb der Unterrichtszeit erfolgen.
Intensivere Verzahnung zwischen Erstausbildung und Weiterbildung. Bestimmte Gehaltsvorrückungen sollten an überprüfbare Weiterbildungserfolge der Lehrer gekoppelt werden.
Die bestehenden, attraktiven Gehaltsperspektiven sollten in ein Grundgehalt und leistungsbezogene Gehaltsbestandteile aufgebrochen werden. Über ein modernes Tätigkeitsportfolio ist zu definieren, welche Aufgaben als „normale“ Arbeitstätigkeit und welche über Leistungsbezüge entlohnt werden. (Über einen 20-prozentigen Anteil des Gehalts sollte mittels Leistungskomponenten am Schulstandort entschieden werden).
Last but not least: Eine Rücknahme des derzeitigen hohen Kündigungsschutzes für Lehrer und die Anpassung der diesbezüglichen Bestimmungen an die Regelungen für Privatangestellte stellt sicher, dass es möglich ist, sich von pädagogisch oder fachlich ungeeigneten Lehrern zu trennen.
Eine ökonomische Anleitung zum radikalen Förderstopp
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