Die AK und die „fetten“ Katzen
- 20.01.2023
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Die „fetten Katzen“ grüßten heuer schon am 5. Jänner. Mit dieser Klassenkampfrhetorik behauptet die Arbeiterkammer (AK), dass Österreichs Spitzenmanager bis dahin schon so viel verdient haben wie ein typischer Beschäftigter in einem ganzen Jahr. Laut AK-Berechnungen verdient der Vorstand eines börsennotierten Konzerns 80-mal so viel wie ein Angestellter. Das klingt in höchstem Maße ungerecht, vielleicht ist es das auch. Allerdings gilt das auch für die Berechnung der AK.
Unterstellt wird für die Berechnung, dass Manager 60 Stunden in der Woche werken. Bei Arbeitnehmern geht man gerade einmal von der Hälfte aus, denn zwischen Vollzeit und Teilzeit wird nicht unterschieden. Für den Manager wird der Durchschnitt herangezogen. Gab es also beispielsweise einen Bonus steigt der Schnitt an. Für die Angestellten wird diese Verzerrung rausgerechnet, die Kluft damit künstlich vergrößert. Berücksichtigt man diese Gegebenheiten, und betrachtet zudem die Nettoeinkommen, der ATX-Vorstand bezahlt 511-mal so viel Lohnsteuer wie der Angestellte, dann sind wir nicht mehr bei dem 80-fachen, sondern „nur“ noch beim 32-fachen.
Und das auch nur im Verhältnis zu allen heimischen Arbeitnehmern, nicht zu den Kollegen im jeweiligen Betrieb des Vorstandes und auch nicht in Relation zu Menschen mit gleicher Ausbildung oder gleicher Verantwortung. Vergleicht man das Gehalt mit einer Führungsposition in der AK, ist der Verdienst netto nur mehr neunmal so hoch. Ob das nun gerecht ist oder nicht, wird wohl jeder für sich beantworten müssen. Das Geld für Vorstand, Mitarbeiter und Aktionär muss aber erst verdient werden. Anders als bei der Kammer kann man sich nicht auf abgesicherte Zwangsbeiträge verlassen.
Wie in den Jahren zuvor fordert die AK zur Lösung des Problems Gehaltsobergrenzen und mehr Transparenz. Sie sollte mit gutem Beispiel vorangehen. Denn wie und für was die Kammer ihre über 500 Millionen Euro an Beiträgen im Detail verwendet, dürfen wir nicht erfahren.
Gastkommentar von Hanno Lorenz für die “Kleine Zeitung” (20.01.2023).
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