Denen geht’s wohl zu gut!
Die österreichischen Energieversorger machen Gewinne und überweisen sie an ihre Eigentümer. Also überwiegend an den Staat. Wo genau ist nun eigentlich das Problem?
Als die OMV vor zwei Wochen ihren Quartalsgewinn präsentierte, ließen es sich Greenpeace und Fridays for Future nicht nehmen, eine spontane Demonstration vor der Firmenzentrale zu inszenieren. Mit chirurgischer Präzision kamen die jungen Bilanzspezialisten zu einer eindeutigen Diagnose: Die Gewinne sind zu hoch. Man möge doch den überschüssigen Teil bitte überweisen und dann den Betrieb am besten gleich einstellen, weil Klima und so. Dass es mit unserer Gasversorgung im kommenden Jahr ohne die OMV-Deals in Norwegen ziemlich knirschen würde, kam dabei nicht zur Sprache.
Das Spiel wiederholte sich letzte Woche mit den Quartalszahlen des Verbunds. Wer Spaß an dieser Art von Debatte hat, kann sich wohl schon jetzt alle drei Monate ein Kreuz im Kalender machen. Aber welchen Sinn ergibt sie? Jeder mit einem Bleistift kann sich doch ausrechnen, dass fast 90 Prozent der Gewinne des Verbunds durch Steuern und Ausschüttungen ohnehin bei der öffentlichen Hand landen. Das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) hat diese kleine Rechenübung erst kürzlich vorgestellt. Gehen die Gewinne nach oben, dann wandert auch davon der Löwenanteil automatisch in die Staatskassa. Selbst bei der OMV sind es fast zwei Drittel, obwohl sie größtenteils gar nicht dem Staat gehört (auch wenn er gerne so tut).
Die französischen Steuerzahler haben sich gerade den Schuldenberg ihres zweitgrößten Stromversorgers EDF für etliche Milliarden Euro einverleibt. Die Deutschen zahlten ihre Milliarden für den strauchelnden Gashändler Uniper. In ganz Europa müssen die Regierungen ihren Energieunternehmen mit viel Geld zu Hilfe eilen, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Und wir jammern, weil es unseren „zu gut“ geht? Nur kurz haben wir gemeinsam mit Wien Energie in den Abgrund blicken müssen. Ist es das, was wir wollen?
Gastkommentar von Jan Kluge für die “Kleine Zeitung” (17.11.2022).
- Autor: Jan Kluge
- Themen: Steuern, Übergewinnsteuer
- Datum: 17. November 2022