Wettbewerbsfähigkeit

Was Österreich von Griechenland lernen kann

In den vergangenen Wochen und Monaten war sehr viel darüber zu hören, was denn Griechenland, das schwarze Schaf der Eurofamilie, nun dringend zu erledigen habe. Andere Länder geben reihenweise Ratschläge, darunter auch Österreich.

Das ist interessant, schließlich könnten gerade wir Österreicher von den Griechen einiges lernen. Zum Beispiel Folgendes:

  • Die vermutlich wichtigste Lehre aus der griechischen Tragödie ist wohl jene, dass die jahrelange Überschuldung eines Staatshaushalts der verlässlichste Weg ist, seine Unabhängigkeit zu verlieren. Die wichtigsten Entscheidungen werden nicht mehr in den nationalen Parlamenten gefällt, sondern an den Finanzmärkten oder in den politischen Gremien der Geldgeber. Österreich sollte die Zeit nutzen und selbst seinen Haushalt sanieren – bevor es unsere Geldgeber tun.
  • Innerhalb von nicht einmal vier Monaten eine Pensionsreform auf die Beine zu stellen und das Rentenantrittsalter auf 67 Jahre anzuheben, ist ein steiler Reformpfad, der wohl auch von uns Österreichern zu schaffen sein müsste. Um Rentenkürzungen sollte es dabei nicht gehen. Vielmehr sollte sich das Pensionsantrittsalter um die erfreulicherweise steigende Lebenserwartung erhöhen.
  • Die von Griechenland geforderte Freigabe der Öffnungszeiten an Sonntagen ist hierzulande überfällig. Im Jahr 2015 sollte es Unternehmern und deren Angestellten überlassen bleiben, ob sie an Sonntagen auf- oder zusperren wollen. Das Arbeitszeitgesetz in Österreich zählt ohnehin zu den strengsten weltweit, weshalb auch niemand befürchten muss, ausgebeutet zu werden. Vielmehr winken an Sonn- und Feiertagen hohe Zuschläge – für alle, die an diesen Tagen arbeiten wollen.
  • Das Aufbrechen bestehender Monopole, etwa die Liberalisierung  des Verkaufs von nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Apotheken ist ein weiterer Punkt, den Österreich dem griechischen Reformprogramm entnehmen könnte. Ein generelles Durchforsten der über weite Strecken zünftlerisch anmutenden Gewerbeordnung wäre natürlich auch kein gravierender Fehler.
  • Die Errichtung eines Treuhandfonds zur Privatisierung von Staatsvermögen. In Österreich wurde die ÖIAG ja nicht nur umbenannt, sondern auch umgewidmet: Der Zweck ist nicht mehr die Privatisierung von Staatsvermögen, sondern dessen Erhalt. Eine Rückbesinnung auf ihren eigenen Zweck wäre an der Zeit. Damit sich Österreich nicht wie in Griechenland zum ungünstigsten Zeitpunkt von Staatsvermögen trennen muss, sondern dies ohne Druck tun kann. Mit den Erlösen könnten wie in Griechenland Staatsschulden zurückgezahlt und wichtige Investitionen finanziert werden. Wie eine moderne Infrastruktur für Österreichs Schulen: Ganztagsarbeitsplätze für die Lehrer und modernes Lehrmaterial, um den Schülern die besten Chancen bieten zu können.

Die Bundesregierung sollte sich also nicht genieren, von den Griechen zu lernen. Anderen Wasser predigen und selbst dem Wein frönen ist ja nicht unbedingt das, was staatsmännisches Verhalten ausmacht.

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