Die Dreierkoalition feiert Geburtstag. Wir gratulieren!

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3. Arbeitsmarkt: Ist noch wer da?

Während sich die junggebliebenen Alten fröhlich winkend verabschieden, ist mit den (noch) Jüngeren auch nicht mehr viel los. Die Teilzeitpandemie grassiert ungebremst. Während Corona haben wir uns die Vollzeitarbeit endgültig abgewöhnt (vgl. Abbildung 4). Neben dem Teilzeitjob ließen sich prächtig noch ein paar Sozialleistungen kassieren. Und alle paar Jahre ließ man sich dann von der Gesellschaft noch einen kleinen Bildungsurlaub bezahlen.

Zu den guten Absichten der Dreierkoalition zählte die Abschaffung der Bildungskarenz, auch wenn ihr offensichtlich auf halber Strecke der Mut abhandenkam. Weil man den Unmut der Wissenshungrigen fürchtete, soll das Ganze nun in eine Weiterbildungsbeihilfe umgewandelt werden. Viel wichtiger wäre es freilich gewesen, Kinder und Jugendliche stärker mit arbeitsmarktgängigen Kompetenzen auszustatten. Der ab dem Schuljahr 2026/27 vorgesehene Sozialindex zur besseren finanziellen Ausstattung von Schulen mit höheren Herausforderungen („Chancenbonus“) geht immerhin in die richtige Richtung. Die Abschaffung des geringfügigen Zuverdiensts für Empfänger von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe war ebenfalls sinnvoll, da er die Betroffenen im Leistungsbezug gefangen hielt, statt sie in den regulären Arbeitsmarkt zu katapultieren.

Zu den großen Fragezeichen gehört die „Aktion 55+“. Als Nachfolgeprojekt der „Aktion 20.000“ soll sie Älteren die Rutsche zurück in den Arbeitsmarkt legen. Ob sie aber – wie ihr Vorgänger – tatsächlich Langzeitarbeitslose zurück in die reguläre Arbeitswelt führt oder bloße Beschäftigungstherapie bleibt, wird abzuwarten sein. Denn ein Problem löst sie nicht: das Senioritätsprinzip in den Kollektivverträgen und im öffentlichen Dienst. Die pauschale Vorrückung in den Gehaltstabellen mit steigender Betriebszugehörigkeit bei Anrechnung von Vordienstzeiten macht die Beschäftigung Älterer so unattraktiv.

Klar negativ fällt das Urteil zur steuerlichen Entlastung von Überstunden aus. Von der Vorgängerregierung eingeführt, hat sie nie das drängendste Problem adressiert – man wäre ja schon froh, wenn mehr Menschen wenigstens die Normalarbeitszeit erreichen würden; danach können wir dann über Überstunden reden. Doch die Besserstellung der Überstunden war die versprochene Kompensation des letzten Drittels der kalten Progression. Dass sie nun mit Beginn des Jahres einfach ausgelaufen ist (und durch eine Entlastung in geringerer Höhe ersetzt wurde), ist ein klarer Vertrauensbruch.

Was getan werden müsste: Damit Vollzeitarbeit wieder attraktiv wird, darf der steile Einkommensteuertarif nicht länger jeden Anreiz töten, sich stärker einzubringen. Eine Flat Tax, bei der der nächste verdiente Euro genauso besteuert wird wie der letzte, würde die Arbeitsanreize erhöhen. Dieser Steuersatz sollte natürlich so gesetzt sein, dass sich eine Entlastung des Faktors Arbeit ergibt; 16 Prozent wären ein guter Anfang. Auch ein degressives Arbeitslosengeld würde einen Unterschied machen. Wäre das Arbeitslosengeld am Anfang höher als derzeit und würde dann kontinuierlich absinken, würde der belohnt, der sich früh nach einem neuen Job umsieht. Zudem sollten die Mobilitätsanreize erhöht werden. Wir können und sollten es uns nicht leisten, Menschen im Osten in der Arbeitslosigkeit zu parken, die im Westen händeringend gesucht werden. Und was das Senioritätsprinzip angeht: Den Sozialpartnern ist dieses Problem natürlich bekannt; sie denken aber gar nicht daran, es zu lösen. Zum Glück haben wir eine Einrichtung für die Lösung von Problemen, die wir selbst nicht lösen können: den Staat. Er sollte den Spielraum für Lohnverhandlungen auf Betriebsebene öffnen. In Haustarifverträgen, die in Ländern wie Schweden oder Deutschland völlig normal sind, könnten Betriebe individuelle Lösungen finden, um die Älteren zu halten.

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