Die Ergebnisse des "Gipfels" machen Österreichs Rentensystem weder günstiger noch gerechter
Halten wir kurz inne und uns vor Augen, weshalb die Regierung im Frühjahr 2015 für den 29.2.2016 einen Pensionsgipfel einberief. Derzeit gibt die Republik jährlich etwa 23 Milliarden Euro für Pensionen aus. Das ist beinahe das gesamte Lohnsteueraufkommen – und etwa sechsmal so viel wie die Universitäten erhalten. Das ist zu viel Geld für die Renten. Schließlich sind die Pensionisten in vielen anderen Ländern auch abgesichert, aber zu einem deutlich niedrigeren Preis für die Allgemeinheit.
Das Ergebnis, das die Regierung nun präsentiert, ist das genaue Gegenteil des eigentlich verfolgten Ziels: Österreichs Pensionssystem wird langfristig noch teurer. Warum?
Erstens: Arbeitet jemand nun über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus, finanziert der Staat in dieser Zeit die Hälfte der Pensionsbeiträge. Trotz der nur zur Hälfte selbst geleisteten Beträge bekommt der Pensionist dann natürlich eine höhere Rente. Unterm Strich ist das für den Staat also teurer.
Zweitens, weil die Mindestpension für bestimmte Personen von derzeit knapp 900 auf 1000 Euro angehoben wird (Alleinstehende, die mindestens 30 Jahre gearbeitet haben).
Nun geht es nicht darum, diesen Österreichern die Verbesserung ihrer Lage zu missgönnen. Sondern eben darum, wie anderswo ja auch möglich das Pensionssystem günstiger und gleichzeitig gerechter zu gestalten.
Aber auch in puncto gleicher Behandlung der Österreicher im Pensionssystem wurde praktisch nichts erreicht. Zur Info: Die durchschnittliche Beamtenpension betrug 2014 2857 Euro, die eines ASVG-Versicherten 1078 Euro. Höhere Qualifikation oder Einzahlungen allein können diese Kluft nicht erklären – das Pensionsrecht für die Beamten ist schlicht und einfach großzügiger. Das “Bekenntnis” der Bundesregierung zu einer Harmonisierung der Systeme wird weder die Beamtengewerkschaft noch Wiens Bürgermeister Häupl beeindrucken, der seine Beamten bis zum Jahr 2042 vor den offenbar unzumutbaren Pensionsbedingungen schützt, denen der Großteil der Republik ausgesetzt ist.
Offen bleibt, wie die geplante verkleinerte Expertenkommission genau zusammengesetzt wird, die nach der Vorstellung des Finanzministers der Regierung Reform-Beine machen soll. Sind, wie bisher, die Sozialpartner prominent vertreten, ist die Chance auf ein Durchbrechen der bisherigen Lähmung gering. Gleichzeitig verbirgt sich hier ein kleiner Hoffnungsschimmer: Diese Kommission soll auch Monitoring-Berichte über die Pensionen von Beamten erstellen, und zwar jener von Bund, Länder und Gemeinden. Ist ein Ende des skandalösen Zustands möglich, dass die Öffentlichkeit keine Ahnung über die tatsächlichen Pensionsausgaben für die Staatsdiener hat?
Und noch ein Ergebnis des gestrigen Gipfelgesprächs wollen wir Ihnen nicht vorenthalten. Es wurde empfohlen, das derzeitige Antragsformular für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension zu ändern: Künftig steht der Antrag auf Rehabilitation am Formular im Vordergrund, und dass dieser Antrag auch als Antrag auf Pension gilt, im Hintergrund.
Zusammengefasst lauten die Ergebnisse von einem Jahr Arbeit also: Höhere Mindestpensionen, teilweise Übernahme der Pensionsbeiträge älterer Arbeitnehmer durch den Staat – und ein neues Formular.
Entwicklung der Sozialausgaben, in Prozent des BIP
Die Sozialquote ist zur Hälfte eine Pensionsquote.
Sozialleistungsausgaben, in Prozent des BIP
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Gegründet um das Land in wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Belangen zu öffnen und neue Antworten auf die großen Herausforderungen zu liefern.
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