Bildung

Lehrerdienstrecht: Für ein Ende des Erbsenzählens

Die Regierung hat mehr Autonomie für die Schulen als Ziel proklamiert. Mit einem Dienstrecht, das jede Tätigkeit genau kategorisiert, wird das nicht zu machen sein.

“Freiraum für Österreichs Schulen” lautete der Titel des Papiers, das die Bundesregierung anlässlich ihrer Klausur im März dieses Jahres vorlegte. Die Schulen bzw. deren Leiter sollen mehr Autonomie bekommen und so zum Beispiel die Länge der Schulstunden selbst festlegen oder auch vor Ort entscheiden können, welcher Lehrer welche Fortbildung braucht.

Diese Absicht ist aus Sicht der Agenda Austria ehrenwert und richtig. Auf dem Weg zum Ziel lauert aber noch ein nicht eben kleiner Stolperstein: Mehr Freiraum für die Schulen kann ohne mehr Freiraum für die Lehrer nämlich nicht funktionieren. Diese befinden sich – auf Wunsch ihrer Gewerkschaft – in einem strengen Korsett namens Dienstrecht. Statt mehr Flexibilität zu ermöglichen, wird die Arbeit unnötig verbürokratisiert. Jeder Handgriff ist genau zu kategorisieren: Unterricht, Vorbereitung, Bibliotheksdienst und so weiter. Ein Beispiel gefällig? Wörtlich heißt es im Dienstrecht: „Bei der teilbeschäftigten Vertragslehrperson entspricht eine Wochenstunde der Unterrichtsverpflichtung 4,545 Prozent der Vollbeschäftigung (…) Je Wochenstunde der Unterrichtsverpflichtung sind im Verlauf des Unterrichtsjahres 3,273 Stunden an Beratungstätigkeit zu erbringen.“ Kein Wunder, dass engagierte Lehrer von einem “Erbsenzählermodell” sprechen.

Fehlende Leistungsanreize

Die Betreuung von Schülern und Eltern hängt damit nicht so sehr vom Lernerfolg des Schülers ab, also vom konkreten Bedarf, sondern von den gehaltenen Wochenstunden, die bis in die dritte Stelle nach dem Komma geregelt sind. Das neue Dienstrecht enthält keine Leistungsanreize und keine Möglichkeit, Gehaltssteigerungen an die pädagogische Leistung zu koppeln. Zudem können Junglehrer bis ins Schuljahr 2018/19 zwischen altem und neuem Dienstrecht wählen. Damit werden für die nächsten 40 bis 50 Jahre zwei Dienstrechte parallel geführt. Beide sind für eine moderne Schule nicht geeignet. Für eine echte Schulautonomie muss das Lehrerdienstrecht daher grundlegend reformiert werden. Die Agenda Austria schlägt unter anderem diese Änderungen vor:

  • Für die Lehrer gilt ein Jahresarbeitszeitmodell, in dem alle geleisteten Arbeitsstunden berücksichtigt und mit der freien Zeit abgeglichen werden.
  • Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung wird je nach Schultyp von der Schulleitung festgelegt.
  • Jeder Lehrer hat einen angemessenen Arbeitsplatz an der Schule, im Gegenzug hat er dort aber auch 40 Stunden pro Woche anwesend zu sein. Dafür muss viel umgebaut werden, aber hier sollte die Regierung die historisch niedrigen Zinsen nützen und investieren.
  • Der Lehrer ist verpflichtet, sich je nach individuellen Zielen und in Absprache mit dem Schulleiter in den Ferien in einem Mindestausmaß weiterzubilden.
  • Die Gehälter wie sie jetzt bestehen sollten in ein Grundgehalt und leistungsbezogene Gehaltsbestandteile aufgeteilt werden.
  • Der derzeit starke Kündigungsschutz ist an die Regelung für Privatangestellte anzupassen, also zu lockern. Wer sich für den Unterricht als nicht geeignet erweist, sollte von der Schulleitung gekündigt werden dürfen.

Was für Österreich revolutionär klingen mag, ist anderswo längst Wirklichkeit. Und nicht von ungefähr befürworten auch namhafte Bildungswissenschafter Maßnahmen wie eine Jahresarbeitszeit und eine Anwesenheitsverpflichtung.

Wie schon am obigen Zitat eines Gesetzestextes ersichtlich ist die Materie komplex. Eine genauere Analyse und weitere Ideen der Agenda Austria, wie sich Lehrerdienstrecht und Schulautonomie besser vertragen könnten, sind hier zu finden.

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