Berechnungslogik
1. Ziele und Motivation
Das Ziel des Bruttomaten ist es, transparent aufzuzeigen, was Sie mit Ihrer Arbeit erwirtschaften und was von dieser Leistung an Steuern und Abgaben an den Staat geht (Stand 1.1.2023).
2. Die einzelnen Elemente des Bruttomaten
2.1. Die Eingabe
- Bitte geben Sie in das Einkommensfeld Ihr Monatsgehalt (Sie können zwischen Brutto- oder Nettoeinkommen auswählen) ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld ein. Das Bruttogehalt finden Sie auf ihrem monatlichen Lohnzettel. Das Nettogehalt ist dasjenige, das Sie auf Ihr Konto überwiesen bekommen. Ihr Monatsgehalt können Sie anhand ihres Jahresgehalts berechnen: Das Monatsgehalt entspricht dem 14ten Teil Ihres Jahreseinkommens (Jahreseinkommen durch 14 dividiert).
- Zwischen 0 und 10.000 Euro können Sie in 50-Euro-Schritten den Schieberegler benutzen.
- Klicken Sie nun auf den Berechnen-Button.
2.2. Die Ausgabe
Wenn Sie Ihre Angaben eingegeben haben, sehen Sie ein Tortendiagramm mit entsprechenden Eurobeträgen. Was sagen Ihnen die einzelnen Teile des Diagramms?
- Tatsächliche Arbeitskosten/ Ihre gesamte Leistung: Das gesamte Diagramm gibt an, wie viel Sie durch Ihre Arbeit in einem Jahr tatsächlich erwirtschaftet haben. Diese sogenannten tatsächlichen Arbeitskosten sind der Gegenwert Ihrer Leistung, für den Ihr Arbeitgeber aufkommen muss.
- Einkommensteuer: Zeigt, was sie an Einkommensteuer von Ihrem Einkommen bezahlen.
- Sozialversicherung: Zeigt die gesamten Sozialversicherungsabgaben von Ihrer Arbeitsleistung. Hier werden der Dienstnehmeranteil sowie der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung berücksichtigt.
- Sonstige Dienstgeberabgaben: Hier werden der Mitarbeitervorsorgekasse-Beitrag, der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, der Zuschuss zum Dienstgeberbeitrag und die Kommunalsteuer berücksichtigt.
- Nettoeinkommen: Zeigt, was Sie als Nettoeinkommen auf Ihr Konto überwiesen bekommen. Die Differenz zwischen den Arbeitskosten bestimmt sich durch die abgeführte Lohnsteuer und die Sozialversicherungsabgaben sowie die übrigen Steuern und Abgaben, die Ihr Arbeitgeber für Sie als Arbeitnehmer abführt.
Zusammengefasst berechnet sich das Nettoeinkommen, ausgehend von den gesamten Arbeitskosten, wie folgt:
Ihre gesamte Leistung / Gesamte Arbeitskosten (das gesamte Diagramm)
– Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung
– Sonstige Dienstgeberabgaben
= Bruttoeinkommen
– Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung
– Lohnsteuer (inkl. Familienbonus)
= Nettoeinkommen
Mögliche Ersparnis: Zusätzlich wird gezeigt wie viel Ihnen netto mehr bleiben würden, wenn unsere Steuermodelle umgesetzt werden würden (siehe die Beschreibungen unten). Dieser Wert ist der Maximalwert an Steuer. -und Abgabenersparnis in unseren beiden Modellen.
Um zu veranschaulichen, wie lange Sie für die von Ihnen erwirtschafteten Steuern und Abgaben auf ihre Arbeitsleistung arbeiten müssen, sehen Sie nach dem Tortendiagramm noch einen virtuellen Kalender. Dieser zeigt Ihnen, wie viele Tage im Jahr Sie ausschließlich für die Steuern und Abgaben auf Ihr Einkommen arbeiten müssen. Erst ab dem angezeigten Tag arbeiten Sie für das restliche Jahr in die eigene Tasche, wobei noch Mietkosten, Mehrwertsteuer und andere Verbrauchsteuern anfallen.
Darüber hinaus wird mit einer Grafik dargestellt, wo ihr Einkommen in der Einkommensverteilung liegt. Laut der Lohn- und Einkommensstatistik lag 2021 das mittlere Bruttoeinkommen der unselbständig Erwerbstätigen (ohne Lehrlinge) in Österreich bei 30.635 Euro, d.h. die Hälfte der Erwerbstätigen verdienten mehr und die Hälfte weniger als dieser Beitrag.
3. Berechnung der Steuern und Abgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Im Folgenden zeigen wir noch, wie die einzelnen Steuern, Beiträge und Abgaben berechnet werden; getrennt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Grundsätzlich ist es natürlich so, dass Sie die Leistung erwirtschaften, auch wenn der Arbeitgeber diese abführt. Für die konkreten Berechnungen treffen wir noch drei vereinfachende Annahmen. Zum einen wird angenommen, dass Sie als Angestellter in Wien arbeiten. Zum anderen werden bei der Berechnung weder die familienspezifischen Absetzbeträge noch die Pendlerpauschale in Betracht gezogen.
3.1. Berechnung der Steuern und Abgaben für Arbeitnehmer
3.1.1 Sozialversicherungsbeiträge
Ihre Sozialversicherungsabgaben berechnen sich je nach Bruttomonatseinkommen nach unterschiedlichen Beitragssätzen (siehe Tabelle 1).
Bruttomonatsgehalt in Euro | SV-Abgabe vom Bruttomonatsgehalt | SV-Abgabe vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld |
---|---|---|
0 bis 500,91 | 0 | 0 |
ab 500,91 bis 1.885 | 15,12 % | 14,12 % |
ab 1.885 bis 2.056 | 16,12 % | 15,12 % |
ab 2.056 bis 2.228 | 17,12 % | 16,12 % |
ab 2.228 bis 5.850 | 18,12 % | 17,12 % |
ab 5.850 | 1.060,02 Euro pro Monat (pauschal) | 2.003,04 Euro für beide Monate (pauschal) |
Tabelle 1: Monatliche SV-Beitragssätze für Arbeitnehmer.
Der jeweilige Satz gilt für das Bruttoeinkommen. Das heißt, wenn Sie beispielsweise 1.885 Euro brutto pro Monat verdienen, zahlen Sie jährlich rund 3.952,44 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen[1]. Verdienen Sie hingegen 1.886 Euro pro Monat, zahlen Sie jährlich rund 4.218,56 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen. Obwohl Sie im Jahr nur 14 Euro mehr verdienen, müssen Sie mehr als 250 Euro mehr an Sozialversicherungsbeiträgen bezahlen. In der Sozialversicherungsabgabe sind folgende Posten inbegriffen: Der größte Teil der SV-Beiträge (10,25 Prozent des Bruttomonatsgehaltes) entfällt auf die Pensionsversicherung gefolgt von Krankenversicherung (3,87 Prozent des Bruttomonatsgehaltes) und Arbeitslosenversicherung (Einkommensabhängig, bis zu 3 Prozent des Bruttomonatsgehaltes). Allerdings sind jeweils die Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderung mit 0,5 Prozent darin enthalten.
[1] Der Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung wird wie folgt berechnet: 12*1.885 Euro*0,1512 + 2*1.885 Euro*0,1412 = 3.952,44 Euro.
3.1.2 Lohnsteuer
Bei der Berechnung der Lohnsteuer ist das steuerpflichtige Einkommen relevant. Dies entspricht nicht gleich dem Bruttoeinkommen, da z.B. auf die Sozialversicherungsabgaben keine Steuern bezahlt werden müssen. Neben den SV-Abgaben reduziert sich das steuerpflichtige Einkommen auch durch verschiedene Absetzbeträge wie z.B. den Verkehrsabsetzbetrag.
Bei der Berechnung der Lohnsteuer wird der Steuersatz der jeweiligen Steuerklasse auf den Teil des steuerpflichtigen Einkommens angewendet, der sich in diesem Einkommensbereich befindet. Daher spricht man hier auch von einem „Grenzsteuersatz“. Im Gegensatz dazu wird bei den Sozialversicherungsabgaben der Beitragssatz des letzten verdienten Euro stets auf das gesamte Einkommen angewandt. Tabelle 2 zeigt die steuerpflichtigen Einkommenskategorien mit den dazugehörigen Grenzsteuersätzen im österreichischen Steuersystem, welche für die Besteuerung der Einkommen in den ersten zwölf Monaten relevant sind.
Steuerpflichtiges Einkommen in Euro | Grenzsteuersatz |
---|---|
0 bis 11.693 | 0 % |
ab 11.693 bis 19.134 | 20 % |
ab 19.134 bis 32.075 | 30 % |
ab 32.075 bis 62.080 | 41 % |
ab 62.080 bis 93.120 | 48 % |
ab 93.120 bis 1.000.000 | 50 % |
ab 1.000.000 | 55 % |
Tabelle 2: Lohnsteuersätze für die „normalen“ Monate 1-12.
Für ein steuerpflichtiges Einkommen von 11.693 Euro im Jahr wird keine Lohnsteuer fällig. Dies ist der grundsätzliche Steuerfreibetrag. Dieser Freibetrag steht jedem Arbeitnehmer in Österreich zu. Wie ist nun die individuelle Steuerlast bei einem steuerpflichtigen Einkommen von mehr als 11.693 Euro im Jahr berechnet? Das zeigen wir anhand eines Beispiels:
Wenn Sie ein steuerpflichtiges Einkommen zwischen 11.693 Euro und 19.134 Euro (2. Tarifstufe) haben, z. B. 15.000 Euro, wird der Steuersatz von 20% nur auf die 3.307 Euro angewandt, die über dem jährlichen Freibetrag hinausgehen. Die Lohnsteuer für die „normalen“ Monatsgehälter (ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld) vor Absetzbeträgen beträgt entsprechend 3.307 Euro x 20% = 661,4 Euro.
Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt) wird in Österreich steuerlich anders behandelt und unterliegt den in Tabelle 3 dargestellten Steuersätzen.
Steuerpflichtiges Einkommen in Euro | Grenzsteuersatz |
---|---|
0 bis 620 | 0 % |
von 620 bis 25.000 | 6 % |
von 25.000 bis 50.000 | 27 % |
von 50.000 bis 83.333 | 35,75 % |
ab 83.333 | 50 % |
Tabelle 3: Lohnsteuersätze für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt).
Bei der Besteuerung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes gilt zu beachten, dass es dort eine sogenannte Bagatellgrenze von 2.100 Euro gilt. D.h. die ersten 2.100 Euro beim Urlaubs- Weihnachtsgeld (zusammen) werden nicht besteuert.
Neben den generellen Steuerfreibeträgen beim regulären Monatsbezug von 11.693 Euro jährlich und den gerade erwähnten Bagatellgrenze beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden bei der Steuerberechnung noch weitere Pauschalen und Absetzbeträge berücksichtigt. Deren Auswirkungen sind aber im Vergleich relativ gering (siehe Tabelle 4).
Pauschalen | Absetzbeträge |
---|---|
Werbungskosten: 132 Euro | Verkehrsabsetzbetrag: 421 Euro |
Tabelle 4: Berücksichtigte steuerliche Pauschalen und Absetzbeträge für Arbeitnehmer.
3.2. Berechnung der Steuern und Abgaben für Arbeitgeber
3.2.1 Sozialversicherungsbeiträge
Die vom Arbeitgeber direkt abgeführten Sozialversicherungsbeiträge richten sich auch nach dem monatlichen Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers und sind in Tabelle 5 dargestellt.
Bruttomonatsgehalt in Euro | SV-Abgabe vom Bruttomonatsgehalt | SV-Abgabe vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld |
---|---|---|
0 bis 500,91 | 1,1 % | 1,1 % |
ab 500,91 bis 5.850 | 21,03 % | 20,53 % |
ab 5.850 | 1.230,26 Euro pro Monat (pauschal) | 2.402,01 Euro für beide Monate (pauschal) |
Tabelle 5: Monatliche SV-Beitragssätze für Arbeitgeber.
3.5.2 Sonstige Abgaben
Neben den Sozialversicherungsabgaben sind vom Arbeitgeber weitere Abgaben wie Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, zur Mitarbeitervorsorgekasse und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (variiert nach Bundesland) abzuführen. In Wien gibt es zusätzlich eine U-Bahnsteuer.
Abgabe | Abgabensatz vom Bruttolohn |
---|---|
Kommunalsteuer | 3 % |
Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds | 3,7 % |
Dienstgeberbeitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse | 1,53 % |
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag | 0,38 % in Wien |
U-Bahnsteuer | 2 Euro pro angefangene Woche |
Tabelle 6: Sonstige Abgaben der Arbeitgeber.
4. Reformen
4.1. Anpassung der Tarifgrenzen an die Inflation
Im Jahr 2022 hat die Regierung beschlossen, die kalte Progression abzuschaffen. Hierfür werden zwei Drittel der im Zeitraum zwischen Juli und Juni (12 Monatszeitraum) angefallenen kalten Progression pauschal mittels Anhebung der Tarifgrenzen sowie ausgewählter Absetzbetrage kompensiert. Über die Art der Rückerstattung des letzten Drittels entscheidet die Regierung jedes Jahr bis Mitte September.
Folgende Anpassung wird für die Berechnung der Entlastung berücksichtigt:
Mit 1. Jänner 2023 steigen die Tarifgrenzen wie folgt:
Untergrenze | Im Jahr 2022, in Euro | Im Jahr 2023, in Euro |
---|---|---|
1. Stufe | 0 | 0 |
2. Stufe | 11.000 | 11.693 |
3. Stufe | 18.000 | 19.134 |
4. Stufe | 31.000 | 32.075 |
5. Stufe | 60.000 | 62.080 |
6. Stufe | 90.000 | 93.120 |
7. Stufe | 1.000.000 | 1.000.000 |
Zudem wurde der Verkehrsabsetzbetrag von 400 Euro auf 421 Euro erhöht.
4.2. Ökosoziale Steuerreform
Gemäß der ökosozialen Steuerreform 2022 sinkt die dritte Tarifstufe im Jahr 2023 von 32,5 Prozent auf 30 Prozent sowie die vierte Tarifstufe von 42 Prozent auf 41 Prozent. Damit ergeben sich folgende Tarifstufen für das Jahr 2023:
Untergrenze | Grenzsteuersatz im Jahr 2022 | Grenzsteuersatz im Jahr 2023 |
---|---|---|
1. Stufe | 0 % | 0 % |
2. Stufe | 20 % | 20 % |
3. Stufe | 32,5 % | 30 % |
4. Stufe | 42 % | 41 % |
5. Stufe | 48 % | 48 % |
6. Stufe | 50 % | 50 % |
7. Stufe | 55 % | 55 % |