Staatsausgaben: Der Staat gibt, der Staat nimmt.

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Staat:

Zwar hat die Regierung den Lohnabschluss der öffentlich Bediensteten aus der Vorgängerregierung aufgeschnürt. Dadurch werden die Kosten jedoch nicht gesenkt, sondern nur in die Zukunft verschoben. Daher schnüren wir auch den neuen Abschluss auf und verordnen den Staatsbediensteten eine Nulllohnrunde für die Jahre 2026, 2027 und 2028. Damit nimmt der Staat endlich seine Verantwortung und Vorbildfunktion gegenüber den Bürgern wahr.

Darüber hinaus muss der Staat den Entbürokratisierungsvorhaben etwas Substanz verleihen und in den kommenden vier Jahren seinen Personalstand um jeweils einen Prozentpunkt senken. Studien zeigen, dass für erfolgreiche Haushaltskonsolidierungen nicht alleine die Höhe der Staatsausgaben, sondern vor allem auch deren Struktur und Flexibilität entscheidend sind. Problematisch ist vor allem ein hoher Anteil „starrer Ausgaben“, wozu die Lohnkosten im öffentlichen Sektor zählen.[1] Diese sind in Österreich im internationalen Vergleich relativ hoch, im Jahr 2024 lagen sie in Relation zur Wirtschaftsleistung bei 11,3 Prozent.

Personalkosten des Staates

Abbildung 6: Die Personalkosten des Staates

Zum Schluss werden die Ausgabenobergrenzen sämtlicher Ressorts, die keinen anderweitigen Reformen und auch nicht dem Zukunfts- oder Sicherheitsaspekt unterliegen, auf das inflationsangepasste Niveau von 2019 zurückgefahren.

Einsparungen: zwischen 3,4 Milliarden Euro (2026) und 6,1 Milliarden Euro (2029)

Pensionen:

Weil Änderungen am Pensionssystem aus rechtlichen Gründen (Vertrauensschutz) eine gewisse Vorlaufzeit brauchen, starten wir so früh wie möglich. Ein moderater Anstieg des Antrittsalters um drei Monate je Jahrgang kann schon ab dem Jahr 2028 beginnen. Diese Anpassung sollte bis zum Erreichen eines gesetzlichen Pensionsantrittsalters von 68 Jahren fortgeführt und anschließend automatisch an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Letzteres ist notwendig, damit die Politik zukünftig nicht weitere notwendige Anpassungen verhindert. Im Übergang bis dahin gilt es, weitere Maßnahmen zu ergreifen: Zuallererst betrifft dies das Aussetzen der Valorisierung für 2027 und eine Anpassung um jeweils einen Prozentpunkt unter der Inflation für die Jahre 2028 und 2029. Damit werden außertourliche Anpassungen der Vergangenheit rückgängig gemacht und Pensionsgeschenke kompensiert.[2] Des Weiteren führen wir die Wartefrist der ersten Pensionsanpassung wieder ein (aufgrund der Aussetzung der Pensionsanpassung im Jahr 2027 greift die Maßnahme erst 2028), schaffen die Frühpensionierungsmöglichkeiten in der Korridorpension und der Altersteilzeit vollständig ab und verkürzen die maximale Bezugsdauer der Witwenpensionen in den kommenden Jahren um jährlich zehn Prozent.

Einsparungen: bis zu 8 Milliarden Euro (2029)

 


Fußnoten

  1. Siehe dazu De Mello & Jalles (2026).
  2. Der Fiskalrat schätzt diese auf 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2025.
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