Doppelbudget 2027/28: Sparen, ohne zu sparen

Dreistöckige Sahnetorte auf einer Personenwaage, deren Schichten aus gestapelten Euro-Banknoten und Münzrollen bestehen, oben Sahnetupfen und eine Kirsche; um die Torte liegt ein Maßband, das Waagedisplay zeigt einen steigenden Wert mit rotem Aufwärtspfeil. Sinnbild für ein Budget, das trotz angekündigter Sparkur immer schwerer wird.

Die Einnahmenseite dominiert

Einheitliche Arbeitslosenversicherungsbeiträge (289 Mio. Euro 2027, 379 Mio. Euro 2028): Die Beseitigung der ungerechtfertigten Diskriminierung und Bevorzugung von Teilzeit ist gut. Aber trotzdem stimmt die Richtung nicht. Die Abgaben werden weiter erhöht, das ist der falsche Schritt. Besser wäre es gewesen, den Satz nach unten anzugleichen.

Verlängerung der Bankenstabilitätsabgabe (300 Mio. Euro 2027, 300 Mio. Euro 2028): In Österreich haben temporäre Steuern eine bemerkenswert lange Lebensdauer. Wird die Abgabe zur Gegenfinanzierung der FLAF-Senkung genutzt, ist „temporär“ de facto nur noch ein Etikett. Problematisch bleibt zudem die Praxis, einzelne Branchen gezielt mit Sonderabgaben zu belasten. Für Investitionssicherheit und Standortattraktivität ist das kein gutes Signal.

Außertourliche Erhöhung der Höchstbemessungsgrundlage (229 Mio. Euro 2027, 288 Mio. Euro 2028): Diese Maßnahme trifft insbesondere Leistungsträger und reicht bis weit in die Mittelschicht hinein. Die ohnehin hohe Belastung des Faktors Arbeit steigt weiter, während die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zusätzlich unter Druck gerät. Damit verschafft sich die Politik kurzfristig Mehreinnahmen auf Kosten der Besserverdiener, vergrößert aber gleichzeitig die Probleme der kommenden Regierungen. Denn damit steigen auch die Pensionsansprüche in den kommenden Jahren stärker an. Mit nachhaltiger Sanierung hat das wenig zu tun.

Höhere Dividendenausschüttungen der staatlichen Unternehmen (163 Mio. Euro 2027, 180 Mio. Euro 2028): Statt die Ausgaben zu senken, kassiert der Staat einmal mehr Sonderdividenden. Kurzfristig verbessert das die Budgetlage. Langfristig ersetzt es jedoch keine Reformen und entzieht den staatlichen Unternehmen Eigenkapital, das für Investitionen und Wachstum genutzt werden könnte.

Einführung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für ältere Arbeitnehmer (142 Mio. Euro 2027, 166 Mio. Euro 2028): Die derzeitige Befreiung älterer Arbeitnehmer von der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung soll ab bestimmten Altersgrenzen abgeschafft werden. Damit werden diese Personen künftig wieder zu regulären Beitragszahlern. Zusätzlich werden weitere Anpassungen im Bereich der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung umgesetzt. Man kann das begrüßen, es ist aber wieder eine Erhöhung der Abgabenlast.

Inzidenzwirkung FLAF (300 Mio. Euro 2028): Die ausgewiesene Inzidenzwirkung ist ein rechnerischer Rückkopplungseffekt der FLAF-Senkung. Sie beruht auf der Annahme, dass niedrigere Lohnnebenkosten über höhere Gewinne, Löhne oder Beschäftigung teilweise wieder zu zusätzlichen Einnahmen führen. Genau dieser Umstand macht sie jedoch methodisch heikel: Es handelt sich um unsichere, indirekte Effekte, die zeitlich verzögert eintreten oder auch ganz ausbleiben können.

Sachbezug für E-Autos (110 Mio. Euro 2027, 190 Mio. Euro 2028): Wer ein E-Auto seines Dienstgebers privat nutzen darf, musste diesen Sachbezug bislang nicht versteuern. Ab 2027 muss er das schon. Der Sachbezug wird zwar geringer angesetzt als bei einem Verbrenner. Doch der grüne Lack ist endgültig ab. Die Regierung braucht Geld.

Senkung der pauschalen Anschaffungskosten bei Altgrundstücken im Rahmen der Immobilienertragsteuer (100 Mio. Euro 2027, 120 Mio. Euro 2028): Werden Altgrundstücke veräußert, wird ab 2027 ein geringerer Anschaffungspreis unterstellt, was zu einer höheren Besteuerung des Erlöses führt. So smart es sein mag, das zu besteuern, was nicht weglaufen kann, sind solche Aktionen kaum geeignet, das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort zu stärken. Die Spielregeln können sich jederzeit spontan ändern, wenn der Finanzminister mit unserem Geld nicht auskommt.

Hinzu kommen zahlreiche weitere Maßnahmen, die überwiegend zusätzliche Einnahmen generieren sollen. Dazu zählen die Erhöhung der Körperschaftsteuer von 23 auf 24 Prozent ab einem Gewinn von einer Million Euro, eine höhere Alkoholsteuer, ein neues Online-Lizenzmodell für Glücksspiel, die Abschaffung von Homeoffice- und Arbeitsplatzpauschale, die Vorwegbesteuerung von Pensionskassen, der Ökologisierungsbeitrag, die Kürzung des Familienbonus (die zu Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer führt) sowie die Aussetzung verschiedener Valorisierungen.

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