Rückkehr zu einem konsolidierten Haushalt
- 20.08.2021
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Um Budgetdisziplin zu verankern, sollte für Österreich daher Folgendes umgesetzt werden: Ein Haushaltsplan teilt für die kommenden fünf Jahre den Ressorts die öffentlichen Gelder je nach Bedarf zu. Dieser Haushaltsplan definiert die maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für diesen Zeitraum. Solange die Verschuldung bei über 60 Prozent relativ zum BIP liegt, sollte das Ausgabenwachstum des Gesamtstaates die allgemeine Teuerung nicht übersteigen. Die Einhaltung ist aktuell dank der niedrigen Zinsen im Rahmen des Möglichen. Wie bei allen modernen Fiskalregeln sollten über Escape-Klauseln Spielräume für Ausnahmesituationen geschaffen werden. In der Corona-Krise wäre diese Klausel aktiviert worden, um keinen budgetären Einschränkungen zu unterliegen. Die vorgeschlagene Ausgabenbremse sollte spätestens ab dem Jahr 2024 in Kraft treten.
Mit einer entsprechenden Ausgabenregel ab dem Jahr 2024 würden die gesamtstaatlichen Defizite spätestens ab 2027 verschwinden und Überschüsse erzielt werden. Wenn, ähnlich wie in den 2010er-Jahren, die Zinsen für die Neuverschuldung tatsächlich unter dem BIP-Wachstum liegen, wird bereits früher ein Schuldenabbau möglich sein. Die Regel sorgt aber dafür, dass Österreich bis 2040 den Schuldenberg auf unter 60 Prozent relativ zum BIP reduzieren kann.
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