Geldleistungen der Sozialhilfe im Vergleich
DownloadDie Bundesregierung hat vergangene Woche ihr Paket zur Mindestsicherung präsentiert. Für alleinstehende Personen soll diese künftig einheitlich 863 Euro betragen.
Bei Zuwanderern mit schlechten Deutschkenntnissen sind Kürzungen vorgesehen, ebenso bei Familien mit mehreren Kindern. Neu ist ein bundeseinheitlicher, befristeter Hinzuverdienst. Das Grundsatzgesetz soll mit 1. April 2019 in Kraft treten.
Ein internationaler Vergleich ist schwierig, da viele Länder im Gegensatz zu Österreich stärker auf Sach- als auf Geldleistungen setzen. So werden etwa Wohnkosten in vielen Ländern, zum Beispiel in Schweden oder in Deutschland, in Form von Sachleistungen erbracht und nicht als Geldzahlung. Der Gesetzesentwurf in Österreich gibt den Bundesländern Spielraum, bis zu 40 Prozent der Leistung als Sachleistungen für den Wohnbedarf einzubehalten.
„Bei der Reform der Mindestsicherung wurde an vielen kleinen Schrauben gedreht, aber der große Wurf verpasst. Generell ist es zu begrüßen, wenn verstärkt auf Sachleistungen gesetzt wird. So ist eine adäquate Unterkunft sichergestellt. Die Staffelung bei den Leistungen pro Kind ist drastisch ausgefallen, positiv an der Reform aber sind die Hinzuverdienstmöglichkeiten als mögliches Sprungbrett in den Arbeitsmarkt“, sagt Agenda Austria-Ökonom Wolfgang Nagl.
- Themen: Mindestsicherung, Sozialstaat
- Datum: 03. Dezember 2018