Was sich beim Lehrerdienstrecht ändern muss
- 06.10.2015
- Lesezeit ca. 2 min
Autonome Schulen brauchen flexible Lehrer
Ausgangslage
Der Beruf des Lehrers ist anspruchsvoll, anstrengend und gesellschaftlich von hoher Bedeutung. Er erfordert zweifellos eine geeignete Persönlichkeit, eine gute didaktische, pädagogische und fachliche Ausbildung sowie die Bereitschaft zu Teamarbeit und lebenslangem Weiterlernen. Und gute Nerven! Das rechtfertigt ein respektables Einkommen, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen gesetzt werden, um die Geeignetsten auszuwählen, adäquat auszubilden und in ihrer beruflichen Laufbahn zu fordern und zu fördern.
Seit Jahresbeginn hat die österreichische Bundesregierung eine Verstärkung der Schulautonomie zum zentralen Bestandteil einer kommenden Schulreform ausgerufen. Unter dem Titel „Freiraum für Österreichs Schulen“ hat eine Expertengruppe einen Vorschlag zur Verwirklichung eines neuen Modells zur Schulsteuerung ausgearbeitet. Die Schulen sollen in ihrer Autonomie deutlich gestärkt werden, indem ihnen die Verantwortung für Personal, Pädagogik, Organisation und Finanzen übertragen wird. Derzeit wird dieser Vorschlag von der Bildungsreform-Arbeitsgruppe diskutiert und politisch ausverhandelt. Am 17. November 2015 sollen die Ergebnisse der politischen Einigung im Rahmen eines Ministerratsvortrags präsentiert werden.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit die Vorschläge der Expertengruppe mit den bestehenden Dienstrechten und dem neuen Lehrerdienstrecht (Dienstrechts-Novelle 2013) vereinbar sind. Denn die Verlagerung von mehr Gestaltungsspielraum und Verantwortung an die Schulen muss scheitern, solange Direktoren und Lehrerteams durch das Korsett eines veralteten Dienstrechts behindert werden.
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